Entbundene und Babys waren in der Neuen Königlichen Frauenklinik in einem Raum untergebracht. In die Arme bekam die Mutter ihr Kind jedoch ausschließlich beim Stillen. Darauf legte die „Dienst-Ordnung für die Wöchnerinnen-Abtheilung“ von Klinikdirektor Gerhard Christian Leopold aus dem Jahr 1895 ausdrücklich Wert. Kinderbetten hatten so zu stehen, dass sie für die Wöchnerin nicht erreichbar waren.
Sechs Stunden nach der Entbindung und dann alle drei Stunden sollten laut Dienstordnung die Säuglinge zum Stillen gereicht werden. Danach hatten die Hebammen sie sofort in ihre Betten zurückzubringen. Wenn die Hebammen zum Unterricht gingen, sollten sie sich vergewissern, dass die Babys für die Mütter unzugänglich lagen. Oberstes Gebot hieß neben der Einhaltung von peinlicher Sauberkeit die Wahrung der Ruhe für Mutter und Kind.
Text: Nora Haubold, 2023