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Dieses Element ist Teil von: Ausstattung der Hebammen

Bildbeschreibung

Gesetz und Ordnung der Geburt

Lehrbuch für Hebammen, im Auftrag des Königlich Sächsischen Ministeriums des Innern, bearbeitet von Christian Gerhard Leopold und Paul Zweifel, 7. Auflage von 1902 (links); Sächsische Gesetze und Hebammenverordnungen, herausgegeben von Hans Fiedler, Oberregierungssekretär des Sächsischen Ministeriums des Innern, 1927 (Mitte); Vornamen-Verzeichnis in der neuen Rechtschreibung, zusammengestellt von Ferdinand Khull im Auftrag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1910 (rechts); alle drei ehem. Besitz Minna Rätze, Zentrum für Hebammenwissenschaft, Technische Universität Dresden

Die Regierungsbereiche Deutschlands hatten bis zur Verstaatlichung der Hebammenausbildung eigene Hebammenordnungen. Die frühesten stammen bereits aus dem 16. Jahrhundert. Sie regelten Ausbildung, Pflichten und Gehalt des Berufsstandes. August Christoph Langbein (gest. 1755) war der erste, der die Landesregierung Sachsens zum Aufsetzen einer gesetzlichen Ordnung für Hebammen anregte. 1764 wurde sie für die Stadt Dresden, 1818 für das Königreich Sachsen erlassen. 
Die Hebammenordnung führte unter anderem auch „Gerätschaften und Arzneimittel“ auf, die offiziell zur Ausstattung einer Berufshebamme gehörten. Diese umfangreiche Liste umfasste in Sachsen ganze 21 Posten für die Entbindung, vier weitere für das Wochenbett. Auch Hebammenlehrbuch und -ordnung waren stets mitzuführen. Die gesetzlichen Vorgaben der verschiedenen ministeriellen Gebiete glichen sich größtenteils.

 

1.
Untersuch‘  o f t  äußerlich;
Aber  s e l t e n  innerlich.
 

2.
Horch‘ nach des Kindes Herzschlag oft;
Bedenklich wird er unverhofft!
 

3.
Spreng‘ nicht die Blase ohne Grund
Und bohre  n i e  am Muttermund.
 

4.
Kannst äußerlich du untersuchen,
Erspar’s von innen dann der Frau.
Kopf, Rücken, Steiß, selbst Mutterkuchen
Fühlt man von außen ganz genau.
 

5.
Stets ganz geruchlos, blank und rein
Soll’n Händ‘ und Fingernägel sein.
 

6.
Bist du einmal nicht recht im Klaren – 
Droh’n Mutter oder Kind Gefahren,
Schick‘ schnell zum Arzt! Maß Dir nichts an!
Schlecht ist, wer mehr  s c h e i n t, als er  k a n n!
 

7. 
Zur Nachgeburt verwend‘ Geduld!
Eireste sind sonst  D e i n e  Schuld!
 

8.
Vergiß nie nach dem Damm zu seh’n;
Wenn er gerissen, lass ihn näh’n!
 

9. 
Verwend‘ die größte Reinlichkeit
Auf der Entbindung  g a n z e  Zeit.
Dann schläft die Wöchnerin, das Kind dazu,
Und auch den Arzt läßt man in Ruh!
 

10.
Stell‘ Dir als höchstes Streben hin:
Gesund sei jede Wöchnerin!
Wird die von Dir Entbund’ne krank,
So sag‘ Dir recht oft frei und frank:
Die  H ä n d e  war’n bestimmt nicht rein,
Drum bist Du Schuld  D u  ganz allein.
Das nächste Mal soll’s besser sein!

 

Allgemeine Deutsche Hebammenzeitung, IV. Jahrgang, Nr. 8., Berlin 15.04.1889, S. 1.; Christian Gerhard Leopold, Paul Zweifel (bearb.), Lehrbuch für Hebammen. Zweiter Theil, im Auftrage des Königlich Sächsischen Ministeriums des Innern, Leipzig: Hirzel 1902, 7. Aufl., S. 155f.

Text: Nora Haubold, 2023

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