Ab den 1920er Jahren gab es in deutschen Krankenhäusern einen deutlichen Anstieg der Patientenzahl. Die allgemeinen Klinikbedingungen hatten sich verbessert und ein Krankenhausaufenthalt zählte nun als Kassenleistung. Der stärkere Zudrang erforderte mehr Ressourcen und machte daher eine Rationalisierung in den Kliniken notwendig.
Auch aufgrund der wirtschaftlichen Lage waren der „Fortfall entbehrlicher Verschwendung“ und eine „einfache Zweckmäßigkeit“ erstrebenswert. Um dies zu gewährleisten, wurden Richtlinien für den Bau und Betrieb von Krankenanstalten eingeführt. Die Normierung regelte seit 1926 der „Fachnormenausschuss Krankenhaus (FaNoK)“. Einzelne Stücke des Equipments sollten künftig besser vergleichbar und miteinander kombinierbar sein. Betten waren die ersten Objekte der medizinischen Ausstattung, die vereinheitlicht wurden.
„Bei der schwierigen Lage der Gesamtwirtschaft unseres verarmten Volkes war die Forderung wohl berechtigt, auch in den Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten abzugehen von gewissen luxuriösen Gewohnheiten, Ansprüchen und Liebhabereien bei der Beschaffung der verschiedensten Gegenstände und Einrichtungen in den Anstalten, die wir uns nicht mehr in der gleichen […] Art wie früher leisten können.“
„Es ist nicht rationell und wirtschaftlich, wenn in einem Krankenhause z. B. die verschiedenartigsten Bettstellen von ganz verschiedenen Längen und Breiten vorhanden sind, so daß auch stets die entsprechende Zahl verschiedener Matratzen vorrätig gehalten werden müssen und die verschiedenen Ersatzstücke nur schwer und mit größeren Kosten zu beschaffen sind.“
Adolf Gottstein, Krankenhausbetrieb. 1926–1930, Berlin: Springer 1932, in: Jahrbuch für das gesamte Krankenhauswesen, Bd. 1, S. 9.
Text: Nora Haubold, 2023