Verfechter des Röntgenschutzes verschafften sich ab dem Moment der ersten praktischen Verwendungen der Röntgenstrahlen eine Stimme. Es wurden Berechnungen zur Messbarkeit der Strahlendosis angestellt, mit absorbierenden Materialien experimentiert und abschirmende Vorrichtungen entwickelt. Einige Wissenschaftler und Ärzte forderten, dass auch eine Schutzwand zur Grundausstattung des Röntgen-Therapie-Raumes gehören sollte.
„Der Schutz des Arztes vor den Röntgenstrahlen sei so vollständig wie möglich. […] soll eine Schutzwand, die mit Bleiblech beschlagen ist und durch ein Bleiglasfenster die Beobachtung des Patienten, der Röhre und der Meßinstrumente gestattet, den Arzt während des Betriebes von dem Patienten trennen. […] Das Bleiblech, mit welchem die Schutzwand benagelt ist, soll mindestens 2 mm dick sein.“
Hans Erwin Schmidt, Die Hygiene im Röntgenzimmer, in: Kompendium der Röntgen-Therapie. (Oberflächen- und Tiefenbestrahlung), Berlin: Hirschwald 1913, S. 132.
Text: Nora Haubold, 2024